Flüssigkeiten und verbotene Gegenstände im Handgepäck


Flüssigkeiten im Handgepäck




Welche Flüssigkeiten dürfen ohne technischer Kontrolle im Handgepäck mitgeführt werden?

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maximal 100ml große Gebinde (oder kleiner), befüllt mit ungefährlichen Flüssigkeiten, aufbewahrt innerhalb eines maximal 1l großen, durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutels.
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medizinische Produkte,bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden. Babynahrung bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml, diätetische Nahrung bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötig werden.
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Einkäufe aus dem Airportshopping-Bereich des Flughafen Wien, welcher sich nach der Bordkartenzutrittskontrolle befindet, sofern diese in einem manipulationssicheren Beutel (STEB - Security Temper Evident Bag) verpackt wurden, sich die Originalrechnung darin befindet, der Beutel unversehrt, ungeöffnet und nicht manipuliert wurde. Bitte beachten Sie, dass diese Einkäufe nur dann von der technischen Kontrolle ausgenommen sind, wenn der Einkauf zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht länger als drei (3) Stunden zurückliegt.

Welche Flüssigkeiten dürfen mit technischer Kontrolle im Handgepäck mitgeführt werden?

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medizinische Produkte,mit einer Gebindegröße von mehr als 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden. Babynahrung mit einer Gebindegröße von mehr als 100ml, dietätische Nahrung mit einer Gebindegröße von mehr als 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötig werden.
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Weltweite Airportshopping - Einkäufe sofern diese in einem manipulationssicheren Beutel (STEB - Security Temper Evident Bag) verpackt wurden, sich die Originalrechnung darin befindet, der Beutel unversehrt, ungeöffnet und nicht manipuliert wurde.
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Einkäufe aus dem Airportshopping - Bereich des Flughafen Wien, welcher sich nach der Bordkartenzutrittskontrolle befindet, sofern diese in einem manipulationssicheren Beutel (STEB - Security Temper Evident Bag) verpackt wurden, sich die Originalrechnung darin befindet, der Beutel unversehrt, ungeöffnet und nicht manipuliert wurde. Bitte beachten Sie, dass diese Einkäufe technisch kontrolliert werden müssen, wenn der Einkauf zum Zeitpunkt der Kontrolle länger als drei (3) Stunden zurückliegt.

Welche Flüssigkeiten darf ich nicht im Handgepäck mitführen?

  • Grundsätzlich alle nicht oben angeführten Flüssigkeiten.
  • Flüssigkeiten, welche nicht gefährlich sind und eine Behältergröße von 100ml übersteigen und keine Airportshopping-Artikel wie oben beschrieben darstellen, können ausschließlich im Großgepäck eingecheckt transportiert werden.
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Ich benötige während meines Fluges medizinische Produkte

Wenn Sie während Ihrer Reise medizinische Produkte, wie z.B.: Insulin, Augentropfen, Nasentropfen, Hustensaft, Erkältungsmittel und/oder Kühlakkus für eine entsprechende Lagerung benötigen, dann sind diese vom Verbot der Mitnahme ausgenommen.

Ich reise mit Kindern

Um Ihren Kindern und Ihnen den Aufenthalt am Flughafen Wien so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie folgende Punkte bei der Sicherheitskontrolle zu beachten.
  • Kinder müssen vor der Sicherheitskontrolle aus dem Kinderwagen oder dem Tragebehelf, wie z.B.: Bauchtragetaschen, Tragegurte, Babyschalen, etc. genommen werden.
  • Kinderwägen und Tragebehelfe müssen einer gesonderten Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Diese beinhaltet das gleiche Kontrollverfahren, welches auch für Ihr Handgepäck gilt. Hierzu werden alle Gegenstände einer Röntgenkontrolle zugeführt.
Wir bitten Sie auf Anfrage unserer Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle etwaige Anbauten, wie z.B.: Räder, Sonnenschirme, etc. zu entfernen.
Wir ersuchen um Verständnis, dass die Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle keine Anbauten selbst entfernen dürfen, sondern Ihnen dies als Besitzer alleine obliegt.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie sehr gerne beim gesamten Kontrollprozess.
  • Bitte beachten Sie, dass auch Kinder einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden.

Flüssigkeiten

Um Ihre Kinder auch während Ihrer gesamten Reise optimal betreuen zu können, dürfen Sie selbstverständlich auch Flüssigkeiten, welche Sie zur Versorgung Ihrer Kinder benötigen, mit an Bord nehmen. 
Darunter können zum Beispiel folgende Flüssigkeiten bzw. Gegenstände fallen:
  • Cremen
  • Lotionen
  • Babynahrung
  • spezielles Wasser
  • abgekochtes Wasser
  • Kinderpudding
  • Kindersaft
  • medizinische Produkte in benötigter Menge
  • etc.
 



 

Verbotene Gegenstände im Handgepäck


Um größtmögliche Sicherheit allen Passagieren zu bieten und auch um Missverständnisse in der Flugzeugkabine während des Fluges ausschließen zu können, hat die europäische Union im Jahre 2010 eine Verordnung verabschiedet, welche klare Angaben darüber macht, welche Gegenstände nicht in den Sicherheitsbereich, also den Bereich eines Flughafens der besonders geschützt werden muss, mitgenommen werden dürfen.
Über das EU-Recht hinaus, müssen auch nationale Gesetzgebungen beachtet werden.

So sind

• Waffen aller Art
• Munition aller Art
• Kriegsmaterial aller Art
• Schieß- und Sprengmittel aller Art

 
laut österreichischem Luftfahrtsicherheitsgesetz verboten. Werden derartige Gegenstände in Ihrem Handgepäck aufgefunden, muss umgehend die Polizei verständigt werden. Bitte beachten Sie auch die speziellen  Flüssigkeitsregelungen der europäischen Union im Bezug auf deren Mitnahme im Handgepäck auf Flugreisen.


Die nachstehend, angeführten Gegenstände dürfen nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden und sind daher an der Person oder im Handgepäck verboten. Wir bitten Sie daher um Verstäändnis, dass diese Gegenstände an der Sicherheitskontrolle zurückgewiesen werden müssen.


= verbotener Gegenstand
 
Gegenstände
Kategorie
Status
Details
Abschussgeräte für Harpunen und Speere
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
nicht erlaubtnicht erlaubt
Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
Betäubungsgeräte
nicht erlaubtnicht erlaubt
Aufstriche salzig (Ei, Liptauer, Thunfisch etc.) über 100ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Aufstriche süß (Nutella, Marmelade, Honig etc.) über 100ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Autobatterie
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Baseball- und Softballschläger
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Bogen, Armbrüste und Pfeile
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
nicht erlaubtnicht erlaubt
Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Brecheisen
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Brennpaste
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Brennstoffzellen-Systeme die Brennstoff enthalten
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Brieföffner über 15 cm Gesamtlänge
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Butter über 100ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Camping (Bundesheer) Besteck nicht teilbar wenn Messer über 6 cm Länge (gemessen von der Klingenspitze bis hin zum Ansatz des Messergriffes)
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Detonatoren und Zünder
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Einzelne Metallrohre / Metallstangen ungeachtet der Länge
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Eisäxte und Eispickel
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Elektroschocker in Form von Handys, Taschenlampen und ähnlichen Geräten
Betäubungsgeräte
nicht erlaubtnicht erlaubt
Falt- oder Kartenmesser "Sinclair Cardsharp"
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
nicht erlaubtnicht erlaubt
Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Fleischgabel/Grillspieß mit Zacken über 6 cm Länge (gemessen von der Klingen-/Zackenspitze bis hin zum Ansatz des Griffes)
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Fleischklopfer
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Flüssiger Stickstoff über 100 ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Galileo Thermometer
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Gänsestopfleberpastete/ Streichwurst über 100ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe
Betäubungsgeräte
nicht erlaubtnicht erlaubt
Gelartige Produkte (Wackelpudding) über 100ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Gepäckstücke mit eingebauten Lithium-Batterien
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Geräte zur Überwachung chemischer Kampfstoffe
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Glasflaschen jeglicher Art
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Golfschläger
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Gürtelschnalle mit Schlagringapplikation
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Polizei
nicht erlaubtnicht erlaubt
Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Hammer (Holz / Metall / Gummi)
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Handbohrer und sonstige Bohrer (z.B. Spiralbohrer, Hammerbohrer, sonstige extralange Bohrer
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Handfesseln aus Metall
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas
Betäubungsgeräte
nicht erlaubtnicht erlaubt
Handtasche mit Schlagringapplikation
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Polizei
nicht erlaubtnicht erlaubt
Heliumballon
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Holzschwerter über 1 m Gesamtlänge
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Kajak und Kanupaddel
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Kampfsportgeräte
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante (z.B. Schwert, Säbel, Degen)
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Kanthaken
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Kerzenständer mit Spitze über 6 cm Länge
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Klebstoffe über 100ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
kleine Fahrzeuge mit Lithium-Batterien z.B. Hoverboard
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Korkenzieher über 6 cm Länge
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Kubaton
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Lavalampe
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Lawinenrettungsrucksack
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Lötlampe
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sog. „Ball Bearing Guns“
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
nicht erlaubtnicht erlaubt
Massive Holzbretter / Holzbretter ungeachtet der Länge
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm (gemessen von der Klingenspitze bis hin zum Ansatz des Messergriffes)
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Milchreis über 100ml/g (Ausnahme: als Babynahrung verwendet - Baby muss ebenfalls anwesend sein)
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Munition
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Munitionsteile (Hülse, Projektil)
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Polizei
nicht erlaubtnicht erlaubt
Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Nagelfeile (spitz) über 20 cm Gesamtlänge (z.B. Metall, Glas und Kunststoff)
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Patronen als Accessoire
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Permeationsröhrchen/Permeationzellen
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays
Betäubungsgeräte
nicht erlaubtnicht erlaubt
Pudding/Joghurt (z.B. Fruchtzwerg) über 100ml/g (Ausnahme: als Babynahrung verwendet - Baby muss ebenfalls anwesend sein)
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Rasierklingen
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Rauchkanister und Rauchpatronen
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Rettungsmittel mit enthaltenen Gaskartuschen
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Sägeblätter über 15 cm Gesamtlänge
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Schleudern und Katapulte
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
nicht erlaubtnicht erlaubt
Schneekugel über 100 ml (Tennisballgröße)
Entscheidung vor Ort
nicht erlaubtnicht erlaubt
Schuh mit Schlagringapplikation
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Polizei
nicht erlaubtnicht erlaubt
Sicherheitsnadeln über 15 cm Gesamtlänge
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Signalpistolen und Startpistolen
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
nicht erlaubtnicht erlaubt
Silikon
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Skalpell/Skalpellklingen
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Sonnenschirm über 1 m Gesamtlänge
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
nicht erlaubtnicht erlaubt
Sprengkapseln
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Statuen über 1 m Gesamthöhe
Stumpfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Stielkamm aus Metall über 20 cm Gesamtlänge
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Tafelmesser über 6cm Klingenlänge (gemessen von der Klingenspitze bis hin zum Ansatz des Messergriffes)
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
nicht erlaubtnicht erlaubt
Teppichmesserklinge /Stanleymesserklinge
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Thermometer oder Barometer, das Quecksilber enthält
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Topfen über 100ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Treibgassprays (Fanhupen, Vereisungssprays) über 100 ml/g
Klarstellung Flüssigkeiten
nicht erlaubtnicht erlaubt
Trockeneis
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Verbrennungsmotoren oder Brennstoffzellen-Motoren
Einzelfallentscheidung – Prüfung durch Airline (Gefahrgut)
nicht erlaubtnicht erlaubt
Vignettenschaber (mit Metallklinge)
Spitze oder scharfe Gegenstände
nicht erlaubtnicht erlaubt
Wasserwaage über 1 m Gesamtlänge
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Werkzeuge (z.B.Schraubendreher, Meißel) mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Werkzeuge mit Akkubetrieb jeglicher Art
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt
Wunderkerzen / Sternspritzer
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
nicht erlaubtnicht erlaubt
Zangen über 1 m Gesamtlänge
Werkzeuge
nicht erlaubtnicht erlaubt


Flüssigkeiten, Aerosole und Gele

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Aufstriche salzig (Ei, Liptauer, Tunfisch, etc.) über 100ml/g
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Aufstriche süß (Nutella, Marmelade, Honig, etc.) über 100ml/g
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Butter über 100ml/g
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Gänsestopfleberpastete / Streichwurst über 100ml/g
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gelartige Produkte (Wackelpudding) über 100ml/g
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Milchreis über 100ml/g sofern dieser nicht als Babynahrung auf der Reise benötigt wird
:



Topfen über 100ml/g
:


Pudding / Joghurt (z.B.: Fruchtzwerg) über 100ml/g sofern dieser nicht als Babynahrung auf der Reise benötigt wird
:



Klebstoffe über 100ml/g
:


Silikon
:



Galileo Thermometer
:



Lavalampe
:



Traibgassprays (Fanhupen, Vereisungssprays) über 100ml/g
:



Brennpaste
:


flüssiger Stickstoff über 100ml/g

Was fällt alles unter die Flüssigkeitsregelung?


Unter Flüssigkeiten, oder sogenannte LAG's (Liquids, Aerosols, Gels, englisch für: Flüssigkeiten, Gase, Gele), fallen zum Beispiel folgende Produktklassen:
  • alle streichfähigen Speisen
  • Cremen
  • Pasten
  • Getränke
  • Sprays
  • Gele

Beispiele hierfür wären:

  • Nutella
  • Streichkäse
  • Marmelade
  • Kontaktlinsenflüssigkeit
  • Gesichtscremen
  • Lotionen
  • Rasierschaum
  • Zahnpasten
  • Säfte
  • Wasser
  • Haarspray
  • Bodyspray
  • Medikamente
  • u.v.m.


Bitte beachten Sie, dass o.a. Aufzählungen nur als auszugsweise und beispielhafte Darstellung zum besseren Verständnis der Flüssigkeitsregelung dienen. Tatsächlich fällt eine vielzahl mehr an Produkten und Gegenständen in diese Regelung. Fragen Sie bitte bei Unklarheiten bei den Sicherheitskoordinatoren, Ihrer Airline oder direkt an der Sicherheitskontrolle nach.
























































Bitte beachten Sie, dass es aus Sicherheitsgründen zum Zeitpunkt Ihrer Reise dazu kommen kann,

dass auch Gegenstände und Flüssigkeiten, welche hier nicht angeführt sind oder aber innerhalb der hier angeführten Messgrenzen liegen, als verboten eingestuft und an der Sicherheitskontrolle zurückgewiesen werden. In dieses Fällen bietet die Vienna International Airport Security Services GmbH im Auftrag der Flughafen Wien AG ein Depot- sowie Postservice an, bei welchem Sie Ihren als verboten eingestuften Gegenstand gem. den geltenden Preisen wahlweise für einen bestimmten Zeitraum am Flughafen Wien einlagern oder aber an eine Wunschadresse verschicken lassen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.