Eine lange Firmengeschichte mit vielen Herausforderungen
Wir blicken auf 25 Jahre Erfahrung in allen Bereichen der Aviation Security zurück.Im Laufe dieser Zeit gab es eine Vielzahl an Veränderungen, die unsere Branche sowie unser Unternehmen veränderten. Sie finden nachfolgend einen kleinen Auszug wesentlicher Meilensteine. Gründung der Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.
Publikation des Luftfahrtsicherheitsgesetzes (LSG). Die Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H. wurde vom BM.I mit der Fluggastkontrolle beauftragt. In den Jahren vor 1994 wurde die Fluggastkontrolle von der Polizei durchgeführt. Die VIAS hat das Special Assistance Team gegründet, um Passagieren, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen einfachen und angenehmen Transport am Flughafen Wien zu ermöglichen. Anschlag auf das WORLD TRADE CENTER in New York City am 11. September und die damit verbundene Entstehung neuer Gesetze in Bezug auf die Flugsicherheit für alle EU-Staaten.Gründung der GET-Service G.m.b.H. als 100% Tochtergesellschaft der VIAS. Aufbau einer eigenen Sprengstoffhundestaffel für spezielle Kontrollen.
Die EU veröffentlicht die EU-Verordnung 2320/2002 mit maßgeblichen Änderungen für die Luftfahrtsicherheit. Umsetzung der in der EU-Verordnung 2320/2002 geforderten 100% Kontrolle des eingecheckten Gepäcks. Beginn der Überwachung an den Zugängen zu den Luftfahrzeugen.Publikation der EU-Verordnung 68/2004 in der verbotene Gegenstände, welche nicht an Bord eines Flugzeuges gebracht werden dürfen, definiert werden. 01. Jänner 2006: Beginn der 100% Kontrollen des am Flughafen tätigen Personals.Seit dem 01. November 2006 ist es den Fluggästen aus Sicherheitsgründen nicht mehr gestattet, Flüssigkeiten in unbegrenzter Menge in die Kabine eines Flugzeuges mitzunehmen. Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen aus den EU-Verordnungen 300/2008 und 185/2010. Eröffnung des Terminal 3 und des Pier Nord sowie der darin sich befindlichen größten zentralen Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien. Umsetzung des neuen Entscheids des nationalen Luftfahrtsicherheitsgesetzes, welcher die Einführung umfangreicher Sprengstoffspurenkontrollen fordert.