Fluggastkontrolle

Alle Regelungen und der genaue Ablauf an der Sicherheitskontrolle für Passagiere sind in einer neuen Informationsbroschüre beschrieben, die von der Arbeitsgemeinschaft österreichischer Verkehrsflughäfen (AÖV) erstellt wurde. Hier werden neben der aktuellen Flüssigkeitsverordnung etwa auch Regelungen zum Transport von erlaubten oder gefährlichen Gegenständen erläutert. Klicken Sie für detaillierte Informationen auf der rechten Seite.

 

Wie komme ich bequem durch die Sicherheitskontrolle?

Um Zeit zu sparen und Ihren Abflug möglichst schnell erreichen zu können, erleichtern Ihnen folgende Tipps das Passieren der Sicherheitskontrollstelle:
Bitte legen Sie folgende Gegenstände ab:
  • Kopfbedeckungen
  • Halstuch, Schal
  • Oberbekleidung (z.B.: Jacken, Sakkos, Blazer, Mäntel, Westen)
  • Gürtel auf Anweisung der Security Agents
  • Sämtliche in den Kleidungstaschen mitgeführte Gegenstände
  • Uhren und Schmuck auf Anweisung der Security Agents

Bitte weisen Sie folgende Gegenstände separat dem Securtiy Agent vor:

Visitierung

Fluggäste oder Flughafenmitarbeiter, welche beim Durchschreiten der Metalldetektorschleuse Alarm auslösen oder aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkontrollquote visitiert werden müssen, werden anhand einer festgelegten Vorgehensweise visitiert. Es muss sichergestellt werden, dass keine verbotenen Gegenstände in den Sicherheitsbereich des Flughafens verbracht werden. Daher muss der Grund der Alarmauslösung verifiziert werden. Wird der Alarmbereich von unseren technischen Geräten im Intimbereich (und/oder im Brustbereich bei Damen) lokalisiert, so wird eine weiterführende Kontrolle unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einer unserer Visitierkabinen durchgeführt.

Es wurde ein "verbotener Gegenstand" gefunden.

Wird im Zuge der Visitierung oder des Handgepäcksröntgens ein " verbotener Gegenstand" gefunden, bieten wir verschiedene Möglichkeiten an. Unsere Duty Officer stehen Ihnen 24 Stunden am an 365 Tagen im Jahr mit individuellen, für Sie angepassten Serviceleistungen zur Verfügung. Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte unsere Serviceseiten.

 

Ich benötige während meines Fluges medizinische Produkte

Wenn Sie während Ihrer Reise medizinische Produkte, wie z.B.: Insulin, Augentropfen, Nasentropfen, Hustensaft, Erkältungsmittel und/oder Kühlakkus für eine entsprechende Lagerung benötigen, dann sind diese vom Verbot der Mitnahme ausgenommen.

Ich reise mit Kindern

Um Ihren Kindern und Ihnen den Aufenthalt am Flughafen Wien so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie folgende Punkte bei der Sicherheitskontrolle zu beachten.
  • Kinder müssen vor der Sicherheitskontrolle aus dem Kinderwagen oder dem Tragebehelf, wie z.B.: Bauchtragetaschen, Tragegurte, Babyschalen, etc. genommen werden.
  • Kinderwägen und Tragebehelfe müssen einer gesonderten Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Diese beinhaltet das gleiche Kontrollverfahren, welches auch für Ihr Handgepäck gilt. Hierzu werden alle Gegenstände einer Röntgenkontrolle zugeführt.
Wir bitten Sie auf Anfrage unserer Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle etwaige Anbauten, wie z.B.: Räder, Sonnenschirme, etc. zu entfernen.
Wir ersuchen um Verständnis, dass die Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle keine Anbauten selbst entfernen dürfen, sondern Ihnen dies als Besitzer alleine obliegt.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie sehr gerne beim gesamten Kontrollprozess.
  • Bitte beachten Sie, dass auch Kinder einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden.

Flüssigkeiten

Um Ihre Kinder auch während Ihrer gesamten Reise optimal betreuen zu können, dürfen Sie selbstverständlich auch Flüssigkeiten, welche Sie zur Versorgung Ihrer Kinder benötigen, mit an Bord nehmen. 
Darunter können zum Beispiel folgende Flüssigkeiten bzw. Gegenstände fallen:
  • Cremen
  • Lotionen
  • Babynahrung
  • spezielles Wasser
  • abgekochtes Wasser
  • Kinderpudding
  • Kindersaft
  • medizinische Produkte in benötigter Menge
  • etc.
 

Ich reise mit Tieren

Uns sind das Wohlbefinden und die Sicherheit aller Fluggäste des Flughafen Wien sehr wichtig.
Das gilt natürlich auch für Ihre Tiere, für die gesonderte Sicherheitskontrollen notwendig sind.
Bitte transportieren Sie Ihr Tier in einem dafür vorgesehenen und mir Ihrer Airline abgestimmten Transportbehältnis und planen sie ausreichend Zeit am Flughafen Wien ein.
Wir achten bei der Sicherheitskontrolle auf eine tierfreundliche und schonende Behandlung Ihres Schützlings.
Die Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle sind speziell geschult um die Kontrollen durchzuführen.
Der Flughafen Wien verfügt über eine Vielzahl an Equipment um die Kontrolle so einfach und schnell wie möglich zu gestalten.
Sie möchten noch mehr über die Sicherheitskontrolle von Tieren am Flughafen Wien erfahren, dann sehen Sie sich die PULS4 Reportage „VIAS – die tierfreundliche Sicherheitskontrolle“ an.
Informationen über die speziellen Transportbestimmungen Ihres Tieres
bekommen Sie bei Ihrer Airline.
Hier finden Sie eine Auflistung aller am Flughafen Wien vertreten Airlines.

Ich trage zum Zeitpunkt meiner Reise einen Gips- oder Kunststoffverband

Tragen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Reise einen Gips- oder Kunststoffverband, werden Sie einer gesonderten Kontrolle unterzogen.
Wenn es Ihnen möglich ist Ihren Kunststoffverband für die Sicherheitskontrolle abzulegen, teilen Sie dies bitte den Mitarbeitern der Sicherheitskontrolle mit.

Ich reise mit einer Körperprothese, Implantaten oder Gehhilfen

Körperprothesen

Bitte geben sie unseren Mitarbeitern an der Sicherheitskontrolle bekannt, dass Sie eine Körperprothese tragen, bevor Sie die Sicherheitskontrollstelle passieren.
Abhängig der Prothesenart werden Sie einer gesonderten Sicherheitskontrolle unterzogen.
Selbstverständlich achten wir dabei auf allerhöchste Diskretion und führen die Kontrollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch.

Implantate

Bitte geben sie unseren Mitarbeitern an der Sicherheitskontrolle bekannt, dass Sie ein Körperimplantat tragen, bevor Sie die Sicherheitskontrollstelle passieren.
Selbstverständlich achten wir dabei auf allerhöchste Diskretion.

Gehhilfen

Bitte beachten Sie, dass nicht nur Sie selbst sondern auch Ihre Gehhilfen einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden müssen.

Ich reise mit einem Rollstuhl

Bitte beachten Sie, dass nicht nur Sie selbst sondern auch Ihr Rollstuhl einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden müssen.
Unsere Mitarbeiter an der Sicherheitskontrolle sind speziell geschult um eine rasche Kontrolle an Ihrem Rollstuhl durchzuführen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass das Kontrollverfahren für elektrische Rollstühle auf Grund deren Größe und Bauart sich von dem manueller Rollstühle unterscheidet.
Selbstverständlich achten wir dabei auf allerhöchste Diskretion.

Ich trage einen Herzschrittmacher und Neurostimulator

Bitte geben sie unseren Mitarbeitern der Sicherheitskontrolle bekannt, dass Sie einen Herzschrittmacher oder Neurostimulator tragen, bevor Sie die Sicherheitskontrollstelle passieren.
Aus gesundheitlichen Gründen bieten wir Ihnen selbstverständlich ein gesondertes Kontrollverfahren an. 

Ich führe eine Urne in meinem Handgepäck mit

Bitte geben Sie vor der Sicherheitskontrolle bekannt, dass Sie eine Urne in Ihrem Handgepäck mitführen.
Bitte beachten Sie, dass auch eine Urne einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen ist.
Unsere Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle sind speziell geschult um diese Kontrollen durchzuführen. Selbstverständlich achten wir dabei auf allerhöchste Diskretion.


HINWEIS: Sämtliche weiterführende Links, Hyperlinks, Bilder und andere Dokumente entsprechen der Aktualität vom 26.02.2016. Unter Umständen haben sich diverse Informationen und/oder rechtliche Grundlagen geändert. Bitte überprüfen Sie, obgleich ständige Bemühungen angestellt werden diese Homepage auf dem neuesten Stand zu halten, ob Änderungen in den einzelnen gesetzlichen Grundlagen eingetreten sind. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch im Schadensfall aufgrund falscher oder ungenügender Informationen welche auf dieser oder verlinkten Homepage/s besteht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.